Konsequenzen aus dem Panzer-Deal mit Saudi-Arabien ziehen.

Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne, Kiel 2011 Bündnis 90/Die Grünen sind grundsätzlich für eine Welt ohne Waffen und treten für die waffenlose gewaltfreie Regelung und Lösung von Konflikten ein. Der Weg dorthin führt über Abrüstung und effektive Rüstungskontrolle. Militär- und Rüstung binden immer auch Geld, das dringend für zivile Aufgaben gebraucht wird. Die destabilisierende Anhäufung von Waffen befördert ein Klima der Angst, eine Kultur der Gewalt und die Gefahr, dass es zu Rüstungswettläufen und gewaltsam ausgetragen Konflikten kommt.

20.11.11 –

Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz Bündnis 90/Grüne, Kiel 2011


Transparenz und Kontrolle statt Geheimniskrämerei!

Bündnis 90/Die Grünen sind grundsätzlich für eine Welt ohne Waffen und treten für die waffenlose gewaltfreie Regelung und Lösung von Konflikten ein. Der Weg dorthin führt über Abrüstung und effektive Rüstungskontrolle.

Militär- und Rüstung binden immer auch Geld, das dringend für zivile Aufgaben gebraucht wird. Die destabilisierende Anhäufung von Waffen befördert ein Klima der Angst, eine Kultur der Gewalt und die Gefahr, dass es zu Rüstungswettläufen und gewaltsam ausgetragen Konflikten kommt. Auch deshalb setzen wir uns für eine Stärkung der Kultur der Gewaltfreiheit und für Konfliktprävention ein.

Deutschland ist laut dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI der drittgrößte Exporteur von Rüstungsgütern. Nur die USA und Russland exportieren in noch größeren Mengen. Die Zahlen sind in den letzen Jahren zudem deutlich angestiegen. Diesen Trend wollen wir umdrehen. Zugleich ist die mangelnde öffentliche und parlamentarische Kontrolle nicht weiter vertretbar. Dass Rüstungsgeschäfte im Bundessicherheitsrat genehmigt werden, ohne dass Parlament und Öffentlichkeit informiert werden, widerspricht demokratischen Grundsätzen. Besonders deutlich wurde dies bei der Absicht der Bundesregierung Leopard-Panzer nach Saudi-Arabien zu liefern. Diese Lieferung in einen despotischen Staat, der die Menschenrechte im eigenen Land eklatant verletzt, der im März diesen Jahres zugunsten einer ebenso despotischen Regierung in Bahrain intervenierte und in der gesamten Region versucht, die Errungenschaften des arabischen Frühlings zu bekämpfen, hat wie kaum ein anderer Fall die Problematik verdeutlicht.

Saudi-Arabien ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Mitglieder der Bundesregierung sind immer wieder als Handlungsreisende in Sachen Rüstungsindustrie unterwegs. Es drohen weitere Geschäfte mit Spannungsgebieten, sei es in Südostasien oder in die Golfstaaten. Die Bundeskanzlerin verklärt diese Exportpolitik noch als Form der Konfliktbearbeitung. Das ist ein politischer Zynismus ohne gleichen. Dass aber auch die SPD gern den Interessen der Rüstungsindustrie folgt, haben uns sieben Jahre Rot-Grün gelehrt. Immer wieder gab es heftige Konflikte mit der SPD, bzw. mit Kanzler Schröder und den verschiedenen Wirtschaftsministern. Zwar konnten wir mit der Einführung eines jährlichen Rüstungsexportberichts und der Verabschiedung der Rüstungsexportrichtlinien, Schritte hin zu einer besseren Kontrolle gehen, die aber bei weitem nicht ausreichen. Auch unter rot-grün sind die Waffenexporte in Drittstaaten insgesamt gestiegen und eben nicht zurückgegangen. Die Rüstungsexportrichtlinien sind rechtlich wenig verbindlich und die Geheimhaltung der Exportentscheidungen im Bundessicherheitsrat verhindert die Kontrolle des Parlaments über Rüstungsgeschäfte. Doch gerade die demokratische Kontrolle über diese Entscheidungen liegt in unserem Grünen Interesse. Indem die Bundesregierung ausgerechnet Panzer für Saudi Arabien genehmigt hat verstößt sie gegen die im Januar 2000 erlassenen „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ (Rüstungsexportrichtlinie). Die beste Rüstungsexportrichtlinie hilft daher nicht, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird.

So lange es Armeen gibt, Verteidigungsbündnisse und militärische UN-Missionen  wird es auch Rüstungsproduktion, Rüstungskooperation und Rüstungsexporte geben. Die Globalisierung hat zudem auch die Rüstungspolitik längst erreicht. Kaum ein Rüstungsprojekt wird heute noch im nationalen Alleingang produziert oder beschafft. Kooperationen und vielfältige Zulieferungen sind die Regel. Um den Rüstungsexportdruck und die Kosten für die nationalen Verteidigungshaushalte zu senken, haben auch die Grünen eine stärkere europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich begrüßt. Dies erfordert auch eine restriktivere und transparentere Rüstungsexportpolitik auf europäischer Ebene.

Aus den gegebenen Anlässen schlagen wir in der aktuellen Situation folgende Maßnahmen zur Kontrolle des Kriegswaffenexports vor, um im Bündnis mit der Zivilgesellschaft künftig eine demokratische Kontrolle im Rüstungsgeschäft durchzusetzen und Waffenlieferungen an Länder mit erheblichen Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

  • Die Geheimhaltung der Beschlüsse des Bundessicherheitsrats wollen wir aufheben. Der Bundessicherheitsrat muss Parlament und Öffentlichkeit über seine Entscheidungen informieren und diese Entscheidungen begründen. Der Bundessicherheitsrat soll im Konsensprinzip entscheiden und nicht mit Mehrheit.
  • Wir fordern ein parlamentarisches Gremium, dass die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung kontrolliert und dazu grundsätzlich auch vor den Entscheidungen informiert wirdFür besonders sensible Exporte, beispielsweise Lieferung von Kriegswaffen in Drittstaaten soll dieses Gremium  ein aufschiebendes Veto einlegen können.
  • Die jährliche Unterrichtung ist nicht ausreichend. Wir wollen, dass der Bundestag vierteljährlich über Genehmigungen unterrichtet wird. Diese müssen auch dual-use-Güter und militärische Ausbildungshilfe umfassen. Die Daten sollen zudem öffentlich zugänglich sein.
  • Die Abgabe von ausgemusterten Rüstungsgütern und Kriegswaffen der Bundeswehr widerspricht einer restriktiven Rüstungsexportpolitik. Eine solche Abgabe darf nur noch mit Zustimmung des Bundestages erfolgen.
  • Die Rüstungsexportrichtlinien wollen wir verschärfen und rechtsverbindlich gestalten. Die Regelungen der Rüstungsexportrichtlinie und damit verbunden des EU-Kodexes für Waffenausfuhren wollen wir vollständig in das Außenwirtschaftsgesetz bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz übernehmen.
  • Rüstungsexporte in Länder, in denen die Regierungen für erhebliche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, darf es generell nicht geben. Als Nachweis, damit es keinen „Interpretationsspielraum“ gibt, sollten eigene Berichte wie der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung herangezogen werden.
  • Bisher ist das Wirtschaftsministerium für Rüstungsexporte zuständig, welches in seiner Abwägung einseitig industriepolitische Interessen verfolgt. Daher wollen wir  die Zuständigkeit für Rüstungsexporte ins Auswärtige Amt verlegen.
  • Hermesbürgschaften und Offset-Geschäfte für Rüstungsexporte wollen wir verbieten. Wir wollen darüber hinaus jegliche direkte und indirekte Subventionen streichen, dies bezieht sich auch auf Maßnahmen, wie der Einsatz der Bundeswehr zu Werbemaßnahmen (Eurofighter-Vorführungen in Indien).
  • Wir wollen, dass bei künftigen Rüstungsexportgenehmigungen das bisher lediglich für Kleinwaffenausfuhren unter Rot-Grün eingeführte Kriterium „Neu für Alt“ ausgeweitet und strikt angewendet wird. Ziel ist es, zu verhindern, dass durch deutsche Lieferungen Überschusswaffen freigesetzt und in andere – potentiell problematische - Regionen weitergeliefert werden.
  • Es muss eine wirksame und damit sanktionsbewehrte Endverbleibskontrolle durchgeführt werden, um den bisherigen Missbrauch einzudämmen. Die Bundesregierung muss auch vor Ort Kontrollen über den Endverbleib durchführen.
  • Lizenzen für Waffenproduktionen zumindest außerhalb von NATO und EU dürfen grundsätzlich nicht erteilt werden, da diese erfahrungsgemäß nie mehr zu kontrollieren sind und selbst der Iran heute noch Waffen der deutschen Firma Heckler&Koch produziert.
  • Die Bundesregierung soll sich international, vor allem im Rahmen der UN und den Verhandlungen über ein Internationales Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels, für eine restriktive Rüstungsexportpolitik einsetzen.
  • Bei der 2012 anstehenden Überprüfung des EU-Verhaltenskodex sollen Kontrollkapazitäten zur Einhaltung des Kodexes und gegebenenfalls Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, sowie eine Antikorruptionsklausel, sicherheitsrelevante Dienstleistungen und Softwareprodukte mit als Sachverhalt aufgenommen werden.

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