25. Jahrestag von Srebrenica

Beschluss der BAG Frieden & Internationales auf ihrer Sitzung am 27.06.2020 Am 11. Juli 1995 nahmen bosnische Serben unter dem Kommando von General Mladic die als UN-Schutzzone deklarierte ostbosnische Stadt Srebrenica ein, wo sie innerhalb weniger Tage 8000 bosniakische Jungen und Männer ermordeten und tausende weitere Menschen aus ihren Häusern vertrieben.

27.06.20 –

Beschluss der BAG Frieden & Internationales auf ihrer Sitzung am 27.06.2020

Am 11. Juli 1995 nahmen bosnische Serben unter dem Kommando von General Mladic die als UN-Schutzzone deklarierte ostbosnische Stadt Srebrenica ein, wo sie innerhalb weniger Tage 8000 bosniakische Jungen und Männer ermordeten und tausende weitere Menschen aus ihren Häusern vertrieben. Es war das größte Kriegsverbrechen seit Ende des 2. Weltkrieges auf europäischen Boden. Als Folge des Krieges leben auch heute noch, fast 25 Jahre nach Ende des Bosnienkrieges, viele Familien und Menschen in Flüchtlingslagern bzw. -siedlungen.

Wir fordern daher die Bundestagsfraktion auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass 25 Jahre nach dem Massaker von Srebrenica auch in Zukunft von Seiten der Bundesrepublik Deutschland sowie der EU bzw. der VN genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den betroffenen Familien und Menschen nicht nur die Rückkehr in normale Wohnverhältnisse zu ermöglichen, sondern darüber hinaus der Föderation von Bosnien-Herzegowina sowie den einzelnen Kantonen und Gemeinden eine gezielte Förderung zum Ausbau der Infrastruktur und des Gesundheitswesens sowie zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft zukommen zulassen, um vielen Flüchtlingen von damals und ihren Angehörigen, die heute aufgrund niedriger Renten und hoher Arbeitslosigkeit in Armut leben, wieder Hoffnung auf ein ”Stück Normalität” und ein menschenwürdiges Dasein zu geben.

Ferner sollen auch weiterhin sowohl durch personelle wie auch materielle Mittel alle zivil-gesellschaftlichen Kräfte, die im Rahmen der Friedensarbeit in Bosnien-Herzegowina tätig sind, unterstützt werden, damit es dort perspektivisch zur Aussöhnung der zu Teilen noch heute verfeindeten Volksgruppen und somit zu einem nachhaltigen Frieden kommen kann.


Begründung

Noch immer werden ehemalige Flüchtlingsfamilien und ihre Angehörigen vertröstet, wenn es darum geht,
Ihnen bessere Wohnmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. Krese in: LMd 6/2020, S. 21). Hier wird es
ggf. wichtig sein, daß die zur Verfügung gestellten Mittel auch gezielt ihrem Verwendungszweck zugeführt
werden. Ebenso wird die Aussöhnungsarbeit in Bosnien-Herzegowina noch viele Jahre, wenn nicht
Jahrzehnte in Anspruch nehmen, da die unbewältigte Zeit des Faschismus in den Jahren 1941-45, deren
Nachwirkungen in der Tito-Ära nicht hinreichend aufgearbeitet wurden, letztendlich in einen bis heute
andauernden Nationalismus und den daraus resultierenden Jugoslawienkriegen mündete (vgl. Goldstein, S.:
1941, das Jahr was nicht vergeht, Zagreb 2007; dt. Ausgabe Frankfurt 2018, S. 535). Umso wichtiger
erscheint hier eine zeitlich lang angelegte multi-ethnische Friedensarbeit, bei der die unterschiedlichen
Volkssgruppen wieder lernen gemeinsam zu leben und dabei die jeweils unterschiedlichen Perspektiven
mit einbezogen werden (zur multi-ethnischen und multi-kommunalen Sozialarbeit als Mittel der zivilen
Friedenskonsolidierung vgl. auch Kurschat, R. (2000). Wir, Die und Ich. Fremd- u. Selbstbilder als Ansatz multikollektiver Sozialarbeit. In: Ziviler Friedensdienst, S. 57-67, Opladen). Auch die psycho-soziale Unterstützung, Beratung und Begleitung der vielen traumatisierten Menschen ist nur durch einen Ausbau der sozialen und therapeutischen Angebote mittel- bzw. langfristig zu bewältigen, auch wenn es vielen aufgrund der Schwere ihrer Traumatisierungen nicht gelingt, wieder zurück ins Leben zu finden (vgl. Antic-Stauber in Krese, KMd, 6/2020, S. 20).


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