Beschluss zur Beendigung der nuklearen Teilhabe Deutschlands

Beschluss der BAG Frieden und Internationales vom Mai 2005 Wir begrüßen und unterstützen die Stellungnahmen von Claudia Roth und Winfried Nachtwei, in denen sie sich für die Beendigung der “nuklearen Teilhabe” Deutschlands und für den Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen aussprechen. Wir fordern den Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion auf, sich mit Nachdruck für die Umsetzung dieser Ziele einzusetzen und die dringend notwendige Debatte über eine konsequente nukleare Abrüstungspolitik voranzutreiben.

01.05.05 –

Beschluss der BAG Frieden und Internationales vom Mai 2005

Wir begrüßen und unterstützen die Stellungnahmen von Claudia Roth und Winfried Nachtwei, in denen sie sich für die Beendigung der “nuklearen Teilhabe” Deutschlands und für den Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen aussprechen. Wir fordern den Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion auf, sich mit Nachdruck für die Umsetzung dieser Ziele einzusetzen und die dringend notwendige Debatte über eine konsequente nukleare Abrüstungspolitik voranzutreiben. Wir schlagen vor, die Beendigung der nuklearen Teilhabe, den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland sowie eine eindeutig auf schnellstmögliche nukleare Abrüstung zielende Überarbeitung der NATO-Sicherheitsstrategie im Wahlprogramm für die möglicherweise im Herbst bevorstehende Bundestagswahl zu verankern.

Begründung:

Die Bundesrepublik Deutschland hat sowohl in Artikel II des Atomwaffensperrvertrags als auch in Artikel 3 des Zwei-plus-Vier-Vertrags auf jegliche direkte oder indirekte Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen verzichtet. Die “nukleare Teilhabe”, in deren Rahmen deutsche Piloten in deutschen Tornados den Einsatz von Atomwaffen üben, wird von vielen juristischen Sachverständigen, unter anderem von Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth, als mit diesem Verzicht unvereinbar betrachtet. Unabhängig von den juristischen Spitzfindigkeiten, mit denen sie dennoch offiziell gerechtfertigt wird, ist offenkundig, dass sie gegen den Geist dieser Verträge verstößt. Das konstitutive Element der Pflege und Vertiefung des internationalen Rechts zur Erreichung einer auf Rechtsprinzipien basierenden Weltordnung ist jedoch das Reziprozitätsprinzip. Die Bundesrepublik stellt dieses Prinzip in Frage, indem sie mit zweierlei Maß misst: Eine vergleichbare Überlassung von Atomwaffen durch andere Nuklearstaaten beispielsweise an den Iran würde zurecht verurteilt werden. Gerade im Hinblick auf ihre Beteiligung an Verhandlungen, in denen die Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags durch den Iran sichergestellt werden soll, beschädigt diese Inkonsistenz die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik erheblich. Umgekehrt würde von einem Abzug dieser Waffen eine Signalwirkung ausgehen, die den weltweiten Bemühungen um Rüstungsbegrenzung zugute käme.

Mitunter wird behauptet, dass die Stationierung von US-Atomwaffen in den europäischen NATO-Staaten ein wichtiger symbolischer Pfeiler für die transatlantischen Beziehungen sei. Es scheint, daß die transatlantischen Beziehungen immer dann herhalten müssen, wenn eine sowohl militärisch als auch friedenspolitisch widersinnige Rüstungspolitik gerechtfertigt werden soll. Tatsächlich wäre es jedoch ein Armutszeugnis für diese Beziehungen, wenn sie in erster Linie über eine überkommene Militärdoktrin definiert würden.

Dass die Zeit für einen Abzug dieser Waffen reif ist, wurde in letzter Zeit immer wieder deutlich. Aus Griechenland wurden bereits 2001 sämtliche US-Atomwaffen abgezogen. Kürzlich forderte der belgische Senat einstimmig den Abzug der US-Atomwaffen aus Belgien und die Bildung einer atomwaffenfreien Zone durch die europäischen Nichtnuklearstaaten. (Österreich ist bereits per Bundesverfassungsgesetz von 1999 atomwaffenfrei.) Auch die norwegischen ChristdemokratInnen haben sich vor kurzem für einen Abzug ausgesprochen. Deutschland sollte sich dieser Dynamik anschließen.

Die grundsätzlichere Diskussion über Nuklearwaffen erschöpft sich jedoch nicht in der Frage des Abzugs dieser Waffen aus Europa. Die von VN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzte Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel hat in ihrem Bericht “Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung” mit klaren Worten den Verstoß der Nuklearstaaten gegen ihre im Atomwaffensperrvertrag eingegangene Abrüstungsverpflichtung kritisiert. Auf der zur Zeit stattfindenden Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag wird deutlich, wie schädlich dieses vertragswidrige Verhalten bei der Bemühung um eine Eindämmung der weltweiten Proliferationsgefahr ist. Eine ehrliche Debatte über die langfristige Ausrichtung der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik darf nicht aus falsch verstandener Bündnistreue darüber hinweggehen, dass Deutschland sich an dieser verhängnisvollen und laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofs völkerrechtswidrigen Politik beteiligt, solange die offizielle NATO-Strategie einen atomaren Erstschlag bewusst nicht ausschließt und die Nuklearwaffen nicht als dringend abzurüstende Altlasten, sondern als langfristig unverzichtbare Sicherheitsgrundlage behandelt.

Eine solche ehrliche Debatte schulden wir nicht zuletzt unseren Wählerinnen und Wählern, denen wir in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2002 eine “aktive Abrüstungspolitik” versprochen haben. Auch unser Grundsatzprogramm weist in diesen Fragen eine klare Richtung, die es mit mehr Nachdruck in Politik umzusetzen und im Wahlprogramm für die möglicherweise im Herbst bevorstehende Bundestagswahl mit konkreten Forderungen zu verankern gilt.

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