EU-Kandidatenstatus für Bosnien-Herzegowina

28.08.22 –

Beschluss der BAG Frieden & Internationales auf ihrer Sitzung am 28.08.2022

Beim diesjährigen Westbalkan-Gipfel am 23.6.22 in Brüssel wurde u.a. Bosnien-Herzegowina der EU-Kandidatenstatus kurzfristig in Aussicht gestellt, wenn das Land zügig die Wahl- und Verfassungsreform in Angriff nimmt. Damit wurde bewusst von der bisherigen Reformprioritätenliste der EU zur Erreichung des Kandidatenstatus für Bosnien-Herzegowina abgewichen, um wie auch im Fall der Ukraine und Republik Moldau, für die der Kandidatenstatus beim letzten EU-Gipfel bereits beschlossen wurde, ein politisches Signal zu setzen. Damit soll neuer Schwung in den EU-Erweiterungsprozess für das Land kommen, was u.a. auch durch den Antrittsbesuch unserer Außenministerin in Sarajewo gleich zu Beginn ihrer Amtszeit sowie der Einsetzung von Manuel Sarrazin als Sonderbeauftragten der Bundesregierung für den Westbalkan bereits zum Ausdruck kam.

Insbesondere das ethno-nationalistische Agieren von Politikern wie Milorad Dodik, Bakir Izetbegovic oder Dragan Covic ist darauf angelegt, den Staat Bosnien-Herzegowina als Heimat einer vielfältigen Bevölkerung zu zerstören. Eine zügige Verleihung des Kandidatenstatus für das Land könnte dem entgegenwirken. Dennoch bleibt der Reformprozess in Bosnien-Herzegowina notwendig. Die 14 Punkte aus dem europäischen Avis (Stellungnahme der Europäischen Kommission) wurden bislang zu wenig angegangen. Unsere Hoffnung ist es, dass wir einen neuen demokratischen Anstoß für die EU-Integration geben. Auch vor dem Hintergrund, dass Teile der jungen Bevölkerung dem Land seit Jahren den Rücken kehren, 2021 alleine zwischen 100.000 und 170.000 Bosnier*innen, scheint Eile geboten, um der jungen Bevölkerung in ihrer Heimat eine Perspektive zu bieten. Nur gemeinsam mit der Europäischen Union wird es möglich sein, die Lebensstandards im Land zu verbessern und Antworten auf dringende umweltpolitische und soziale Fragen zu finden.

Trotzdem sollte die Verleihung des Kandidatenstatus nicht bedingungslos erfolgen. Während die Bürger*innen von Bosnien-Herzegowina ein Zeichen der Hoffnung brauchen, käme eine bedingungslose Förderung des Beitrittsprozesses zu diesem Zeitpunkt einer Belohnung für die ethnonationalistischen Parteien an der Macht gleich, die diesen Schritt als Zeichen der Zustimmung der EU zu ihrer Politik verkaufen würden. Daher unterstützen wir Initiativen wie den Bürger*innen Rat, die sich der Aufgabe stellen, eine neue demokratische Struktur aufzubauen. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürger*innen und Expert*innen für eine Verfassung unterstützen wir.

Wir fordern daher die Bundestagsfraktion auf, sich bei der Bundesregierung und der EU-Kommission dafür einzusetzen, Bosnien-Herzegowina den Kandidatenstatus zügig zu verleihen, wenn die dortigen Regierungsparteien folgende Bedingungen erfüllen:

  • die kurzfristige Rücknahme aller von Dodik vorgelegten sezessionistischen Gesetze
  • die Verabschiedung erster Anti-Korruptionsgesetze sowie
  • die Abhaltung freier und fairer Wahlen im Oktober einschließlich der Umsetzung der Wahlergebnisse

Daher begrüßen wir den Antrag des Deutschen Bundestages (Bosnien und Herzegowina beim Aufbruch in eine bessere Zukunft unterstützen, DS 20/2035) und fordern die Bundestagsfraktion auf, sich weiterhin bei der Bundesregierung und der EU-Kommission dafür einzusetzen, nur Reformvorschläge zu unterstützen, die ein liberal-demokratisch verfasstes Bosnien-Herzegowina zum Ziel haben und die ethnisch-nationalistische Spaltung überwinden. Von der internationalen Gemeinschaft angestrebte Reformvorhaben müssen transparent und öffentlich nachvollziehbar gestaltet werden. Für diese Prozesse ist es unabdingbar, bürgerliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine zentrale Stellung zu geben.

Daher muss Bosnien-Herzegowina zur Verleihung des Kandidatenstatus sowohl bilateral als auch durch die EU, die Unterstützung bekommen, um diese Ziele zu erreichen.


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