04.10.26 –
Beschluss der BAG Frieden & Internationales auf ihrer Tagung am 04.10.2026
Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen möge beschließen:
Wehrhaft für den Frieden - Grüne Rüstungspolitik europäisch neu definiert
Präambel
Wir sind und bleiben Partei des Friedens. Unser Ziel ist eine Welt, in der Konflikte ohne Gewalt ausgetragen werden - durch Recht, Diplomatie und internationale Zusammenarbeit.
Doch es genügt nicht sich Frieden nur zu wünschen, sondern wir müssen ihn erarbeiten, verteidigen und schützen. Russlands imperialer Angriffskrieg, hybride Angriffe auf unsere Demokratie und die schwindende Verlässlichkeit der USA zwingen Europa, mehr Verantwortung für seine Sicherheit zu übernehmen. Diese Bedrohung bestimmt, wie unsere Verteidigungsfähigkeit aussehen muss und welche Rüstungsanstrengungen dafür nötig sind.
Der derzeitige Epochenbruch bedeutet, dass Deutschland in seine militärische Wehrhaftigkeit investiert und seinen Beitrag zum Schutz seiner Verbündeten leisten muss. Eine glaubwürdige Abschreckung durch den Aufbau dieser Fähigkeiten soll dazu beitragen, Angriffe auf Deutschland und das gesamte Bündnisgebiet zu verhindern. Der massive Ausbau des Militärs und das Wachstum der Rüstungsindustrie können allerdings eine durchaus risikobehaftete Eigendynamik entwickeln oder neue Befürchtungen bei unseren Nachbarn auf dem europäischen Kontinent hervorrufen. Deswegen gilt für uns als Grundsatz: je mehr Deutschland in seine militärischen Fähigkeiten investiert, umso stärker müssen die institutionellen und gesellschaftlichen Mechanismen zur Überwachung, Kontrolle und Überprüfung von Rüstungsindustrie und Militär ausgebildet werden. Unser langfristiges Ziel bleibt eine stabile europäische und globale Sicherheitsordnung, bei der Abrüstung wieder eine zentrale Rolle einnimmt. Wir setzen uns für die gewaltfreie Lösung von Konflikten ein. Für Deutschland gilt zudem: deutsche militärische Macht darf nur multilateral verankert, parlamentarisch abgesichert und völkerrechtlich gebunden sein.
1. Rahmenbedingung bleibt unser Sicherheitsverständnis und Frieden als Auftrag
Sicherheit bleibt für uns orientiert am einzelnen Menschen und seiner Würde, dem Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und dem Zusammenhalt der Gesellschaft als solcher. Im Sinne eines integrierten Sicherheitsbegriffs, wie ihn die nationale Sicherheitsstrategie (2023) geprägt hat, können alle politischen Handlungsfelder und Sektoren einen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands leisten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unsere territoriale Souveränität und unsere gesellschaftliche Vielfalt gilt es primär zu schützen. Militärische Stärke kann dazu nur einen Beitrag leisten, wenn wir gleichzeitig die anderen strukturellen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen: die Klimakrise, den Verlust der Artenvielfalt, die Absicherung unseres Systems sozialer Sicherheit, die Wiederherstellung des Vertrauens in den Staat, den Schutz vor Pandemien, die verantwortungsbewusste Entwicklung Künstlicher Intelligenz.
Zivile Krisenprävention, Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Rüstungskontrolle haben Vorrang vor militärischen Mitteln - nicht als Floskel, sondern als Prüfmaßstab jeder Entscheidung. Unser sicherheits- und rüstungspolitisches Handeln bleibt dabei durch das Völkerrecht gebunden; die Stärkung und Durchsetzung der internationalen Rechtsordnung ist selbst Teil unserer Friedenspolitik.
Militärische Gewalt darf nur als ultima ratio eingesetzt werden, stets im Einklang mit Völkerrecht, Grundgesetz und dem Parlamentsvorbehalt. Aus der Friedensbewegung kommend wissen wir: Wer Gewaltlosigkeit zum Ziel hat, muss angemessene Antworten auf Gewalt haben, solange andere bereit sind, sie einzusetzen. Verteidigungsfähigkeit und Friedenspolitik sind für uns kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung.
Gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit, Zivilschutz, Cybersicherheit und Schutz kritischer Infrastruktur sind gleichrangiger Teil der Verteidigungsfähigkeit und sollten grenzüberschreitend in Europa organisiert werden. Gerade die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit kann nicht alleine durch Technologie geschaffen werden. Stattdessen ist eine Stärkung von Gemeinschaft, Demokratie und Resilienz nötig. Europäische Politik muss vorbildlich und mit transparenter Kommunikation voran gehen und die lokalen Verwaltungsstrukturen befähigen, die für sie passenden Maßnahmen zu treffen.
2. Rüstung: europäisch, bedrohungsgerecht, nicht maßlos
Der Maßstab unserer Rüstung ist die reale Bedrohungslage - nicht Symbolzahlen, nicht Industrieinteressen, nicht Prestige. Mehr Geld ersetzt keine Strategie. Wir wollen eine einsatzbereite Bundeswehr als verlässlichen Beitrag zur europäischen Landes- und Bündnisverteidigung - nicht die stärkste nationale Armee Europas als Selbstzweck, sondern einen starken deutschen Beitrag zu gemeinsamer europäischer Sicherheit.
- Fähigkeitsorientierter und europäischer Aufwuchs: Investitionen folgen identifizierten Fähigkeitslücken, nicht Wunschlisten. Der Aufwuchs muss zeitlich priorisiert werden: Kurzfristig geht es darum, bestehende konventionelle Fähigkeits- und Munitionslücken schnell zu schließen und verfügbare Produktionskapazitäten zu mobilisieren; mittel- und langfristig um dauerhaft verfügbare, technologisch anschlussfähige und europäisch integrierte Fähigkeiten. Dauerhafte multinationale Verbände, integrierte Luft- und Raketenverteidigung und gemeinsam genutzte strategische Fähigkeiten binden deutsche Stärke fest in Europa ein und garantieren gemeinsame Einsatzfähigkeit.
- Gemeinsame Beschaffung mit anderen Verbündeten muss zur Regel werden; Deutschland unterstützt die beste europäische Lösung unabhängig von ihrem nationalen Ursprung. Wir unterstützen die Nutzung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskoordination (OCCAR) zu diesem Zweck. Verteidigungsausgaben müssen planbar und überjährig gesichert sein - zugleich gilt: Beschaffung muss Wirtschaftlichkeitsprüfung und parlamentarischer Kontrolle unterliegen. Dabei ist Zeit ein strategischer Faktor. Beschaffung muss so priorisiert und organisiert werden, dass sie mit der sich wandelnden Bedrohungslage Schritt halten kann; schnelle Verfahren sind dort nötig, wo Fähigkeitslücken akut sind. Aufwuchs ist kein Selbstzweck; er ist zu begründen, zu evaluieren und an die Lage anzupassen und auch in Bezug auf mögliche zukünftige Bedrohungen zu bewerten. Wahlkreisabhängige Einmischung darf es nicht geben. Wo vorhandene europäische Produktionskapazitäten kurzfristig hochgefahren werden können, sollen sie gegenüber dem parallelen Aufbau neuer Strukturen bevorzugt berücksichtigt werden. Das kann auch Kapazitäten bei europäischen Beitrittskandidaten einschließen, sofern gemeinsame Standards, Lieferfähigkeit und politische Verlässlichkeit gewährleistet sind. Darüber hinaus sollte sich die deutsche Rüstungsbeschaffung vom Primat der teuren, perfekten Lösung trennen. Um die Bundeswehr für große, zwischenstaatliche Konflikte auszustatten, ist es nötig eine große Anzahl von Gütern bereitzustellen, die „gut genug“ sind und schnell nachproduziert werden können.
3. Die europäische Rüstungsindustrie einhegen: kein militärisch-industrieller Komplex
Die Rüstungsindustrie wächst - an Umsatz, an Beschäftigten, an politischem Gewicht. Wir sagen unmissverständlich: Das Primat der Politik ist nicht verhandelbar. Eine Demokratie, in der wirtschaftliche Rüstungsinteressen sicherheitspolitische Entscheidungen prägen, hat ihre Friedensfähigkeit bereits verloren. Wir wollen eine leistungsfähige europäische industrielle Basis - eingehegt, kontrolliert und dem Gemeinwohl verpflichtet, in Umfang, Kapazität und Fähigkeiten gebunden an die europäischen Bemühungen zur Erlangung und Aufrechterhaltung der Landes- und Bündnisverteidigung. Der deutsche Ausgabenaufwuchs darf nicht in eine abgeschottete nationale Rüstungsökonomie münden.
- Lobby- und Transparenzregeln verschärfen: Verpflichtendes Lobbyregister mit exekutivem Fußabdruck für alle Rüstungsvorhaben, Karenzzeiten für Wechsel zwischen Ministerien, Bundeswehrführung und Rüstungsunternehmen, Offenlegung aller Beraterverträge im Verteidigungsbereich.
- Korruption konsequent bekämpfen: Stärkung der Vergabe- und Korruptionsaufsicht bei Beschaffungen, unabhängige Prüfrechte des Bundesrechnungshofs auch bei beschleunigten Verfahren, wirksamer Schutz von Hinweisgeber*innen in Bundeswehr und Industrie. Beschleunigung darf nie Kontrollverzicht bedeuten. Stärkung der Verfolgung von und Konsequenzen für politische Entscheidungsträger in Korruptionszusammenhängen.
- Übergewinne nicht hinnehmen: Wer am staatlichen Sicherheitsbedarf verdient, trägt besondere Verantwortung. Krisenbedingte Extraprofite wollen wir abschöpfen, insbesondere durch eine Übergewinnsteuer sowie vertragliche Gewinnobergrenzen und Preisprüfungsrechte bei Großaufträgen (Open-Book-Verfahren). Kostensteigerungen infolge staatlich getriebener Nachfragespitzen dürfen den finanziellen Spielraum für andere staatliche Kernaufgaben nicht unnötig verengen.
- Gemeinwohlbindung und Konversionsfähigkeit: Staatliche Beteiligungen oder Sicherungsrechte an strategischen europäischen Schlüsselunternehmen prüfen wir dort, wo Versorgungssicherheit es erfordert. Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen leben, verpflichten wir auf Standards guter Arbeit, Exportcompliance und die Fähigkeit zur zivilen Konversion, wenn die jetzige und erwartete Bedrohungslage Abrüstung erlaubt. Zivile Konversion sollte die Fähigkeiten zur schnellen Rückkehr bei Änderung der Bedrohungsbewertung nicht einschränken.
- Wettbewerb und Versorgungssicherheit sichern: Offene Schnittstellen, Zweitquellen, grenzüberschreitende Lieferketten und europäische Ausschreibungen verhindern nationale Abhängigkeiten und industrielle Monopole. Gleichzeitig sollen trotzdem (insbesondere außereuropäische) Abhängigkeiten reduziert werden.
- Keine strukturelle Verstetigung: Rüstungsaufwuchs darf keine ökonomischen Pfadabhängigkeiten schaffen, die Abrüstung politisch unmöglich machen. Kapazitätsaufbau und Großvorhaben brauchen deshalb von Beginn an eine europäisch abgestimmte Ausstiegs- und Reduktionsperspektive.
4. Rüstungsexporte: strategisch, europäisch, restriktiv, einklagbar
Rüstungsexporte sind keine normalen Wirtschaftsgüter, sondern außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen. Sie müssen gesetzlich gebunden, demokratisch kontrolliert und in eine gemeinsame europäische Strategie eingebettet sein:
- Ja zu Lieferungen an EU-, NATO- und gleichgestellte Wertepartner sowie an Staaten, die sich - wie die Ukraine - völkerrechtskonform gegen einen Angriff verteidigen, sofern die Lieferungen Teil einer abgestimmten Unterstützungsstrategie sind. Lieferungen von Rüstungsgütern an strategische Partner außerhalb dieser Gruppen muss eine explizite politische Strategie zugrunde liegen, die langfristigen europäischen Interessen an regionaler Sicherheit, internationaler Ordnung und Konfliktverhütung entspricht. Diese Strategie muss regelmäßig überarbeitet und durch einen geheim tagenden Ausschuss des Parlaments mit geeigneten Fähigkeiten und Rechten bestätigt werden.
- Nein zu Exporten an Staaten, die Menschenrechte systematisch verletzen, Angriffskriege führen oder in denen ein Endverbleib nicht gesichert ist, weil sie beispielsweise militärische Güter an Konfliktparteien in Drittstaaten liefern. Dazu müssen die zuständigen staatlichen Stellen für eine effektive Kontrolle der Endverbleibserklärungen entsprechend mit Kompetenzen und Personal ausgestattet werden.
- Rüstungsexportkontrollgesetz endlich verabschieden: klare gesetzliche Kriterien statt Einzelfall- Opportunität, Verbandsklagerecht, verbindliche Endverbleibskontrollen, jährlicher Transparenzbericht an den Bundestag.
- Europäische Harmonisierung: Gemeinsame Projekte brauchen gemeinsame hohe Export- und Endverbleibsstandards. Weder deutsche Alleingänge noch der kleinste gemeinsame Nenner dürfen diese Standards aushöhlen.
5. Abrüstung, Rüstungskontrolle und die nukleare Frage
Abrüstung bleibt unser Ziel. Jeder Fähigkeitsaufwuchs muss deshalb mit europäischen Initiativen für Rüstungskontrolle, Risikoreduktion und Transparenz verbunden werden. Wir arbeiten an der Wiederbelebung konventioneller Rüstungskontrolle in Europa, an Transparenz- und Vertrauensbildungsmaßnahmen und an neuen Regimen für Drohnen, Hyperschallwaffen und militärische KI. Langfristig bleibt unser Ziel eine tragfähige europäische Sicherheitsordnung, die bei einer grundlegenden Veränderung russischer Politik auch Russland in verifizierbare Regeln, Rüstungskontrolle und wechselseitige Reduktionsschritte einbezieht. Eine solche Perspektive relativiert weder die gegenwärtige Bedrohung noch die Notwendigkeit glaubwürdiger Abschreckung.
Solange Nuklearwaffen existieren und mit ihnen gedroht wird, bleibt Deutschland als Mitglied der NATO Teil der erweiterten Abschreckung. Angesichts der schwindenden Verlässlichkeit der USA unterstützen wir eine gemeinsame europäische Debatte - mit Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den östlichen Partnern und innerhalb der NATO - darüber, wie britische und französische Abschreckung stärker zur Sicherheit ganz Europas beitragen kann.
Deutschland kann und darf weder grundsätzliche Fragen der nuklearen noch der konventionellen Rüstung allein entscheiden. Wir nehmen auch in diesem Kontext die historische Rolle Deutschlands in den Blick und deswegen Sorgen unserer Partner ernst und wollen daher sicherheitspolitische Rahmenbedingungen nur im europäischen Rahmen eingebettet entscheiden.
Zugleich halten wir am Ziel einer atomwaffenfreien Welt fest, unterstützen den Beobachterstatus beim Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) und setzen uns für Rüstungskontrollinitiativen zwischen den Nuklearmächten ein. Glaubwürdige Abrüstungspolitik verbindet Abschreckung mit verifizierbaren, wechselseitigen Schritten und hält Wege zu künftiger Reduktion offen.
6. Europäische Verteidigungsunion: Souveränität durch Einbettung
Die Verlässlichkeit der USA ist keine Konstante mehr. Europa muss fähig sein, sich im Ernstfall selbst zu verteidigen - als Partner der NATO, nicht gegen sie, aber Schritt für Schritt auch Fähigkeiten der USA ersetzend. Zugleich ist europäische Verteidigungsfähigkeit ein Baustein der transatlantischen Bindung: Sie hält die NATO handlungsfähig, verteilt Lasten gerechter und stärkt die politische Verlässlichkeit des Bündnisses. Partner sollen bei Fähigkeiten, Stationierung und Einsatz bestmöglich eingebunden werden und mitwirken.
- Gemeinsame Fähigkeiten statt nationaler Fragmentierung: dauerhafte multinationale Verbände, integrierte Luft- und Raketenverteidigung, gemeinsame strategische Fähigkeiten und verlässliche Präsenz an der Ostflanke; Ausbau der GSVP zu einer Europäischen Verteidigungsunion.
- Gemeinsame Beschaffung als Regel: Ein handlungsfähiges europäisches Rüstungsmanagement bündelt Bedarfe, Budgets und Standards. Deutsche Aufträge dienen europäischen Fähigkeiten, nicht nationaler Industriepolitik.
- Die Priorität europäischen Aufwuchses und europäischer Beschaffung schließt jedoch internationale Beschaffungen mit Blick auf Verfügbarkeit, Einsatzreife oder fehlende europäische Entwicklungen nicht aus. Beschaffungen in den USA können darüber hinaus zur transatlantischen Bindung und zur gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit beitragen, wenn sie keine neuen vermeidbaren Abhängigkeiten schaffen.
- Das gilt in besonderer Weise auch für die deutsch-französische Zusammenarbeit: Sie ist für die europäische Verteidigungsfähigkeit unverzichtbar, kann aber nur gelingen, wenn industrielle Teilhabe, technische Zuständigkeiten und strategische Entscheidungen transparent, fair und am europäischen Gemeinwohl ausgerichtet sind.
- Strategische Souveränität über die gesamte technologische Basis: Abhängigkeiten bei Schlüsseltechnologien, Cloud, Chips, militärischer KI, Munition, Satellitenaufklärung, Energie, sicherer Kommunikation und kritischen Rohstoffen reduzieren.
- Europäische Verteidigungsfähigkeit muss auch zeitlich anschlussfähig sein: Wer auf neue Bedrohungen zu langsam reagiert, verliert strategische Handlungsfähigkeit.
- Europäisches Kommando für europäische Verteidigung: Der militärische Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der EU soll schnell und deutlich gestärkt werden, um ein europäisches Kommando für eine europäische Verteidigung zu bilden. Bestehende Strukturen der EU-Battlegroups und des Eurocorps sollen, soweit möglich, übernommen und integriert werden.
- Europa ist größer als die EU: Das Vereinigte Königreich, Norwegen, die Türkei und die Ukraine und weitere Staaten gehören zur europäischen Sicherheitsarchitektur; die EU ist ihr politischer Kern, die NATO ihr militärischer Rahmen.
7. Neue Domänen und demokratische Kontrolle
Krieg findet zunehmend im Cyberraum, im Weltraum und über autonome Systeme statt. Dafür brauchen wir gemeinsame globale Regeln, europäische technologische Souveränität und demokratische Kontrolle:
- Entscheidungen über Leben und Tod dürfen auch beim Einsatz autonomer Waffensysteme nicht ohne kontextabhängiges, sinnvolles menschliches Ermessen und wirksame menschliche Kontrolle getroffen werden. Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für verbindliche internationale Regeln ein, die autonome Waffensysteme verbieten, bei denen eine hinreichende menschliche Kontrolle nicht gewährleistet werden kann. Zugleich muss Deutschland den multilateralen Dialog über den verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich fortsetzen und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich fördern. Entsprechende Grundsätze sind Entwicklungs- und Beschaffungsvoraussetzung.
- Europäische Daten- und Softwaresouveränität sichern: Militärische KI benötigt unabhängige Tests, dokumentierte Daten und Versionen sowie revisionssichere Protokolle. Kritische Systeme müssen anbieterwechsel-, rückfall- und abschaltfähig sein. Eine Beschaffung von strukturell demokratiegefährdenden KI-Systemen oder Software von Unternehmen, die unter dem Einfluss von anti-demokratischen Kräften stehen, undemokratische Macht- und Vermögenskonzentration besitzen, oder bei denen die Einflussmöglichkeiten fremder Regierungen auf Vertragsausübung wie Datenabfluss unklar sind, lehnen wir ab.
- Cyberdomain: Die Entwicklung von Cyber-Fähigkeiten muss weiter vorangetrieben werden. Eine praktisch umgesetzte europäische Integration auf technischer und operativer Ebene ist dabei auch in diesem Falle zwingend, um die gemeinsame europäische Einsatzfähigkeit im Ernstfall zu gewährleisten.
- Weltraumdomain: Vorrang für Härtung, Abwehr und Resilienz. Weg vom Prinzip, dass jede Nation ihren eigenen Satelliten für gemeinsame Konstellationen baut, hin zu tatsächlich gemeinsamen Systemen.
- Parlamentsvorbehalt stärken, nicht schleifen: Der Bundestag entscheidet über den Einsatz deutscher Streitkräfte. Beschleunigte Verfahren in Beschaffung und Einsatzfähigkeit dürfen demokratische Kontrolle ergänzen, nie ersetzen.