BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BAG Frieden & Internationales

Beschluss zur anstehenden Mandatsverlängerung ISAF 2013 der Bundesarbeitsgemeinschaften Frieden & Internationale Politik und Nord-Süd

Beschluss der BAG Frieden & Internationale Politik und Nord-Süd vom 12.01.2013 Die internationale Gemeinschaft hat sich darauf verständigt, Afghanistan langfristig beim Wiederaufbau zu unterstützen und die ISAF-Mission nach 13 Jahren Einsatz in 2014 zu beenden. Es bleiben zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Bundesregierung viele Fragen offen, insbesondere bezüglich der Strategie des Einsatzes bis 2014, der Abzugsplanung sowie der Überlegungen bezüglich der Zusammenarbeit mit Afghanistan nach 2014.

12.01.13 –

Beschluss der BAG Frieden & Internationale Politik und Nord-Süd vom 12.01.2013

Die internationale Gemeinschaft hat sich darauf verständigt, Afghanistan langfristig beim Wiederaufbau zu unterstützen und die ISAF-Mission nach 13 Jahren Einsatz in 2014 zu beenden. Es bleiben zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber der Bundesregierung viele Fragen offen, insbesondere bezüglich der Strategie des Einsatzes bis 2014, der Abzugsplanung sowie der Überlegungen bezüglich der Zusammenarbeit mit Afghanistan nach 2014. Anstatt einer klaren Abzugsplanung, versucht die Bundesregierung jedoch die Öffentlichkeit im Unklaren zu lassen.

Der vorliegende Mandatsentwurf sieht weiterhin eine Obergrenze von 4.400 Bundeswehrangehörigen vor. Nur wenn die Umstände es erlauben, soll die Truppenzahl bis März 2014 auf 3.300 SoldatInnen reduziert werden. Zudem ist fraglich, unter welchen Umständen anschließend ein Abzug von 3.300 SoldatInnen bis Ende des Jahres 2014 überhaupt durchführbar ist. Die Bundesregierung stellt damit ihre eigene Abzugsankündigung infrage. Schlimmer noch, sie hüllt sich offiziell in Schweigen, wie es nach 2014 in Bezug auf die Truppenstärke weitergehen soll. Bereits heute plant die NATO eine Folgemission für Afghanistan. Laut unbestätigten Zeitungsberichten will die Bundesregierung sich daran mit einer höheren vierstelligen Zahl von SoldatInnen beteiligen. Die Bundesregierung muss bereits vorhandene Pläne endlich transparent machen und aufhören die Situation zu beschönigen.

Die USA verhandeln zurzeit über ein langfristiges bilaterales Sicherheitsabkommen mit Afghanistan und treiben zudem die NATO-Planungen weiter voran. Es ist unklar, ob die USA dauerhaft militärisch in Afghanistan bleiben und mit welchen Zielen. Wollen sie eine weitere Militärbasis in der Region haben, den „War on Terror“ fortsetzen oder eine Friedenslösung absichern?

Auch 2012 gab es einige Fortschritte in Afghanistan. Es wurden Wahltermine festgelegt und der Prozess zur Schaffung einer Wahlgesetzgebung schreitet voran. Doch die von der Bundesregierung behauptete Verbesserung der Sicherheitslage für die Bevölkerung ist nicht zu erkennen. Im dritten Quartal 2012 ist die Anzahl der zivilen Opfer um 28 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist sie um nur 4 Prozent gefallen. Für ungefähr 85 Prozent der zivilen Opfer tragen Aufständische und lokale Machthabende die Verantwortung. Der Anteil, für den die Regierungsseite einschließlich der ISAF-Truppen verantwortlich ist, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 12 auf 7 Prozent gesunken; auch dies sind immer noch Hunderte zivile Opfer im Jahr.

Trotz Entwicklungserfolgen gibt es weiterhin zahlreiche Herausforderungen: Die Mehrheit der Bevölkerung ist sehr arm. Noch immer sind viel weniger Frauen an der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes beteiligt. Es gibt zwar ca. 15. 000 Schulen und 173.000 LeherInnen; weiterhin sind jedoch 75 Prozent der Menschen AnalphabetInnen und gerade im Bildungsbereich existieren große Gender-Ungleichheiten. Der Zugang von Mädchen zur Schulbildung ist nach wie vor sehr viel niedriger als der von Jungen. Frühe Heirat und Zwangsheirat von Mädchen sind weit verbreitet. Fast eine Million Kinder sind mangelernährt. Die Gewalt gegen Frauen steigt weiterhin an. Diese Auswirkung anhaltender Kriegsgewalt ist aus anderen Konflikten bereits bekannt, wird aber in der Diskussion um Intervention und Frauenrechte nicht ausreichend beachtet. Die Gesundheitsversorgung, insbesondere der ländlichen Bevölkerung, ist trotz Verbesserungen nach wie vor prekär. Die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) werden in Afghanistan bis 2015 nicht erreicht werden können. Weiterhin stellen Korruption und Patronagenetzwerke ein zentrales Problem dar.

Auch die Regierung Karzai gerät immer wieder in die Kritik, dass sie selbst Klientelpolitik und Vetternwirtschaft betreibe.

Gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Wiederaufbau nach kriegerischen Auseinandersetzungen braucht Jahrzehnte. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, benötigt Afghanistan weiterhin zivile Unterstützung und Zusammenarbeit mit einer langfristigen Perspektive. Die Bundesregierung hat sich auf der internationalen Geberkonferenz in Tokio verpflichtet, Afghanistan bis einschließlich 2015 jährlich 430 Millionen Euro für den zivilen Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen. Dieses Versprechen hat die Regierung Merkel prompt gebrochen. Die zivilen Mittel für Afghanistan wurden gerade erst um 10 Millionen gekürzt. Das ist ein fatales Signal an unsere PartnerInnen in Afghanistan und stellt auch das Versprechen der Bundesregierung infrage, sich langfristig auf dem erreichten Niveau zivil in Afghanistan zu engagieren.

Insgesamt bleibt die Situation in der gesamten Region fragil. Die Regierung Karzai hat immer weniger Anerkennung und Rückhalt im Land. Die politische Lage in Pakistan wird immer instabiler. Zwischen und innerhalb der NATO-Staaten gibt es weiterhin keine gemeinsame Strategie, insbesondere keine, die zivile Entwicklung als Treiber von Frieden in den Vordergrund stellt. Die Aufständischen weiterhin mit Night-Raids, Drohnen-Angriffen und massiver Gewalt zu bekämpfen und gleichzeitig eine Verhandlungslösung erreichen zu wollen, ist aus unserer Sicht ein unauflösbarer Widerspruch. Mittlerweile gelten die anhaltenden Drohnenattacken der USA in Afghanistan und Pakistan als ein Hauptgrund für den gewaltsamen Widerstand gegen die Zentralregierung und die ausländischen Truppen.

Zwölf Jahre nach Beginn des militärischen Einsatzes ist eindeutig, dass dessen ursprüngliche Ziele verfehlt wurden. Politisches Versagen führte dazu, dass ISAF kein Teil der Lösung, sondern Teil des Problems wurde. Die Absicht, man könnte ISAF umbenennen und dann mit neuem Namen und reduziertem Truppenumfang weitermachen, ist unverantwortlich.

Niemand kann vorhersehen, wie die verschiedenen Akteure in Afghanistan und der Region auf einen Truppenabzug reagieren werden. Das gilt auch für die Sicherstellung verlässlicher Abzugsrouten. Hier hat sich die Bundesregierung durch ihre Fixierung auf die Nutzung des usbekischen Militärflughafens in Termez und die Geheimhaltungspolitik in Bezug auf den deutsch-usbekischen Transitvertrag in eine politisch und menschenrechtlich fatale und finanziell kostspielige, einseitige Abhängigkeit von einer unberechenbaren Diktatur begeben.

Bereits heute sind 75 Prozent des Landes an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben. Ein Ende der Gewalt und das Überleben des neu aufgebauten afghanischen Staates können nur durch eine politische Einigung mit den Taliban erreicht werden. Je schneller das gelingt, desto besser für Afghanistan, für die Region und die intervenierenden Staaten. Es geht darum, bald möglichst Frieden zu schließen und glaubhaft zu machen, dass wir das Land langfristig nicht alleine lassen und mit ziviler Zusammenarbeit unterstützen werden.

Wir fordern von der Bundesregierung, folgende politisch-diplomatische Initiativen zu unterstützen,

  • Initiativen einer Friedenslösung für Afghanistan unter Beteiligung aller Konfliktparteien und die Bildung einer regionalen Sicherheitskonferenz, besonders unter Einbezug von Iran, Pakistan, China, Russland und Indien zu forcieren. Dazu soll Deutschland eine Initiative in der UN ergreifen, die alle afghanischen und internationalen Akteure unter dem Dach der UN, unter Einbezug der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Einbezug von Frauen, an den Verhandlungstisch bringt. Darüber hinaus muss sich die internationale Gemeinschaft dafür einsetzen, dass die errungenen Fortschritte bei Menschenrechten, insbesondere bei Frauenrechten, bei Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Beteiligung nicht infrage gestellt werden;
  • in Nordafghanistan Initiativen für Waffenstillstandsvereinbarungen zu fördern und dafür innerhalb der ISAF-Mitgliedsländer Unterstützung zu mobilisieren;
  • die durch den Prozess im Vorfeld der Bonner Afghanistankonferenz 2011 angestoßene Vernetzung und Stärkung der repräsentativen Kräfte der afghanischen Zivilgesellschaft weiter voran zu treiben und auszubauen, mit dem Ziel, dass die afghanische Zivilgesellschaft viel stärker in Verhandlungen mit der afghanischen Regierung und anderen Akteuren einbezogen wird;
  • regionale Kooperation und Konfliktlösung auch nach 2014 weiter zu fördern und dabei insbesondere auch auf ökonomische Kooperation zu setzen;

hinsichtlich des militärischen Engagements,

  • den ISAF-Einsatz bis Ende 2014 zu beenden;
  • dass, sollte die afghanische Regierung eine weitere Truppenpräsenz zur Überwachung eines Waffenstillstands oder als Ausbildungsmission wünschen, dafür eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird. Ein solcher Einsatz soll nicht die aktive Aufstandsbekämpfung umfassen und – wenn überhaupt – nur als UN-geführte Peace Buildung Mission erfolgen;
  • gegenüber der afghanischen Regierung und den NATO-Verbündeten darauf zu drängen, weitere Maßnahmen zur Vermeidung ziviler Opfer zu ergreifen und auch beim Vorgehen der deutschen Truppen, der Vermeidung ziviler Opfer höchste Priorität einzuräumen;
  • sich für ein Ende der gezielten Kommandoaktionen und der Drohnenangriffe einzusetzen und stattdessen für Deeskalation und regionale Waffenstillstände einzutreten, um den Krieg zu beenden;
  • beim Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte muss die Qualität der Ausbildung vor ungebremster Quantität stehen. Die afghanische Regierung soll dabei unterstützt werden, die Milizen in die offiziellen Sicherheitskräfte einzugliedern;
  • die militärische Zusammenarbeit mit dem autoritären Regime Usbekistan zu beenden;
  • den Einsatz privater SöldnerInnen von deutscher Seite auszuschließen und grundsätzlich abzulehnen;
  • eine Diskussion innerhalb der NATO und der UN gemeinsam mit der afghanischen Regierung bezüglich der Post-2014-Strategie voranzutreiben und den Bundestag transparent zu informieren;

für den zivilen Wiederaufbau,

  • verpflichtende Zusagen für die weitere zivile Zusammenarbeit, mindestens auf dem bisher erreichten Niveau von 430 Millionen Euro jährlich, wobei das Augenmerk verstärkt auf die Fähigkeit gelegt werden muss, diese Mittel auch effektiv zu verteilen, unter Förderung dezentraler Strukturen;
  • die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit konsequent konfliktsensibel auszurichten und mögliche Wechselwirkungen ihrer Vorhaben mit dem Konfliktumfeld zu erkennen;
  • die Aktivitäten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in eine gemeinsam mit der afghanischen Regierung und VertreterInnen der Zivilgesellschaft und den internationalen PartnerInnen entwickelte, langfristig angelegte Aufbaustrategie einzubetten, die entsprechend der bestehenden Strukturen und der jeweiligen komparativen Stärken das gesamte Land einbezieht und auf eine nachhaltige menschenrechtsbasierte Entwicklung abzielt sowie Gewaltprävention fördert;
  • die afghanische Bevölkerung in den Mittelpunkt der Zusammenarbeit zu stellen. Es braucht eine regelmäßige unabhängige Wirkungsevaluation, der eingesetzten Mittel und eine deutlich verbesserte internationale Abstimmung auch mit der afghanischen Zivilgesellschaft. Zudem wollen wir die bilaterale Zusammenarbeit und die regierungsnahen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit an den Umgang der afghanischen Regierung mit den Menschenrechten und an messbare Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung knüpfen. Eine solche zielgenauere und intelligente Konditionierung ist nach 2014 eine der wenigen Möglichkeiten überhaupt, um Anreize für die Einhaltung der Menschenrechte und Korruptionsprävention in Afghanistan zu setzen. Sollten Vereinbarungen nicht eingehalten werden, lassen wir die Menschen jedoch nicht alleine, sondern streben an, diese Mittel regierungsfern einzusetzen;
  • positive Anreize zu setzen und der afghanischen Regierung in vereinbarten Schritten und in Abstimmung mit den PartnerInnen, zunehmend Mittel auch in Form von Budgethilfen zur Verfügung zu stellen. Die anteilsmäßige Erhöhung der regierungsnahen Mittel im EZ-Portfolio muss dabei an konkrete und zeitlich realistische Fortschritte im Bereich „Gute Regierungsführung“ und Menschenrechte geknüpft werden;
  • zusätzliche Anstrengungen in Abstimmungen mit den internationalen PartnerInnen zu unternehmen, und den Aufbau von Staatsstrukturen auf der nationalen und der Provinzebene zu unterstützen;
  • in der Zusammenarbeit einen Schwerpunkt auf die stärker Beteiligung von Frauen an gesellschaftlichen und politischen Prozessen, die Stärkung von Frauenrechten und die Unterstützung von Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt gegen Frauen zu legen;
  • weitere Schwerpunkte auf die Förderung subnationaler Verwaltungen und die berufliche Bildung von Jugendlichen zu legen;
  • Beschäftigungsperspektiven zu schaffen, ländliche Entwicklung und die Verwendung dezentraler erneuerbarer Energien zu fördern sowie dafür Sorge zu tragen, dass der Rohstoffabbau dem Gemeinwohl zugute. Dafür soll die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens unterstützt werden;
  • eine nachhaltige und sich selbsttragende Wirtschaftsstruktur zu fördern. Bei den Aufbaumaßnahmen und Lieferungen für die internationale Gemeinschaft muss der afghanischen Wirtschaft und einem beschäftigungsintensiven Vorgehen der Vorzug gegeben werden;
  • bei der Aufbauhilfe für die afghanische Polizei, deren Fähigkeit zum umfassenden Schutz der Bevölkerung und die Anbindung an Rechtspflege in den Mittelpunkt zu stellen und das dafür notwendige Ausbildungspersonal und die benötigten Mittel bereitzustellen;
  • in Abstimmung mit den internationalen PartnerInnen und der afghanischen Regierung einen Beitrag zur Stärkung einer funktionierenden und unabhängigen Judikative zu leisten;
  • sofort auf die Vorgabe zu verzichten, dass Nichtregierungsorganisationen Gelder aus der NRO Fazilität Afghanistan für Projekte nur im Einsatzgebiet der Bundeswehr beantragen dürfen und sie sich dem Konzept der Vernetzten Sicherheit unterordnen müssen. Die Neutralität ziviler und humanitärer Hilfe muss zukünftig gewahrt werden. Friedensarbeit und Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht durch staatliche Sicherheitsinteressen gesteuert werden;
  • einen lückenlosen Abschiebestopp für afghanische Flüchtlinge durchzusetzen, um deren Leben nicht zu gefährden;
  • ein umfassendes Aufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan umzusetzen, die in ihrem Leben bedroht sind;
  • das neu gegründete deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit damit zu beauftragen, die Wirkungen des deutschen zivilen Engagements in Afghanistan zu evaluieren und dabei insbesondere die konfliktbezogenen Wirkungen zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen in die internationale Strategieentwicklung einfließen;
  • Sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass, zur Wirkungsevaluation aller bisherigen zivilen Anstrengungen und zur Entwicklung einer Strategie für den Übergang, bis 2014 eine unabhängige ExpertInnenkommission eingesetzt wird, an der die Zivilgesellschaft umfassend beteiligt wird.

Das vorliegende Mandat zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan wird den Erfordernissen eines friedensorientierten Transitionsprozesses nicht gerecht. Der Einsatz von bewaffneten Drohnen wird für die Mandatszeit nicht ausgeschlossen. Durch das Mandat wird das Primat des Militärischen vor dem Zivilen fortgeschrieben. Darüber hinaus fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine zivile Aufbaustrategie für die Zeit nach 2014. Das Fehlen einer konsistenten Afghanistan- und Zentralasienpolitik der Bundesregierung birgt die Gefahr, dass während des Transitions- und Transformationsprozesses das bisher erreichte Niveau des Wiederaufbaus in Afghanistan nicht gehalten werden kann.

Wir empfehlen daher der Bundestagsfraktion mit Nein zu stimmen


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