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Antwort
Katrin Göring-Eckardt: Die Genehmigung von Rüstungsexporten obliegt nach dem Grundgesetz (Art. 26, Abs. 2) der Bundesregierung. Ein aufschiebendes Vetorecht des Bundestages und damit eine Beteiligung des Parlamentes an dieser Entscheidung hätte aus meiner Sicht zur Folge, dass der Bundestag seine Aufgabe als unabhängiges Kontrollorgan nicht mehr ohne mögliche Rollenkonflikte wahrnehmen könnte.
Entscheidungen im Bundessicherheitsrat sind im besten Fall Konsensentscheidungen, im Zweifelsfall Mehrheitsentscheidungen. Das respektiere ich, denn es entspricht unseren demokratischen Grundsätzen. Wie eine nächste Bundesregierung mit GRÜNER Beteiligung aber mit der Frage von Rüstungsexporten umgeht und nach welchen Maßstäben sie Exporte genehmigt oder nicht genehmigt, kann und darf aus meiner Sicht nicht erst bei den Abstimmungen im Bundessicherheitsrat entschieden werden.
Renate Künast: Selbstverpflichtungen der Bundesregierung sind offensichtlich wirkungslos wie uns vergangene Entscheidungen zeigten. Notwendig ist ein Gesetz, dass eine effektive Kontrolle der Rüstungsexportentscheidungen durch den Bundestag ermöglicht, umfassende Informationsrechte vor der Entscheidung gewährt und die notwendige Transparenz bei diesem sensiblen Thema herstellt. Erst dadurch kann die Zulässigkeit von Entscheidung gegebenenfalls juristisch überprüft werden.
Alfred Mayer: Ich trete für ein absolutes Verbot von Waffenexport ein.
Markus Meister: Das sollte im nächsten Koalitionsvertrag mit der SPD stehen und auch durchgesetzt werden. Es ist schade, dass das nicht schon so ist! Das wären Punkte auf die man wirklich stolz sein könnte und eher kleinere Errungenschaften wie ein Dosenpfand müssten nicht später als große Nummer verkauft werden.
Claudia Roth: Auf der BDK in Kiel im November 2011 hatten wir zu dieser Frage und zu den schlimmen Folgen der menschenrechtspolitisch unverantwortlichen Rüstungsexportentscheidungen von Schwarz-Gelb eine lebhafte Debatte. Schon damals habe ich mich voll hinter den Beschluss „Konsequenzen aus dem Panzer-Deal mit Saudi-Arabien ziehen. Transparenz und Kontrolle statt Geheimniskrämerei!“ gestellt.
Ich bin dafür, dass ein parlamentarisches Gremium für besonders sensible Exporte, beispielsweise die Lieferung von Kriegswaffen in Drittstaaten, ein aufschiebendes Veto einlegen kann. Ich trete dafür ein, dass wir die Rüstungsexportrichtlinien im Lichte der Erfahrungen der vergangenen Jahre überarbeiten, restriktiver gestalten und endlich rechtsverbindlich machen. Besonders wichtig erscheint mir, dass der Bundessicherheitsrat zukünftig im Konsensprinzip entscheidet.
Franz Spitzenberger: Ich habe mich mit diesem Thema noch nie auseinander gesetzt und kann mich damit anfreunden, da ich wir Deutschland seine Haltung zu Rüstungsexporten in kritische Gebiete überdenken sollte.
Jürgen Trittin: Ich will mich dafür einsetzen, dass wir ein starkes Rüstungsexportgesetz auf den Weg bringen. Denn die Rüstungsexportrichtlinien haben wir in rot-grüner Regierungszeit zwar verschärft, aber die Realität zeigt, dass das nicht ausreicht und Schwarz-Gelb trotzdem munter weiter unverantwortlich Rüstungsgüter exportiert. Dies wird dann auch noch mit vermeintlicher Stabilität für die Region und globaler Sicherheit begründet. Das ist purer Zynismus.
Anders als eine Richtlinie bindet ein Gesetz die verantwortlichen Entscheidungsträger. Wir wollen von der Selbstverpflichtung weg und die Bundesregierung binden. Wir brauchen ein Rüstungsexportgesetz, das die Exporte von Kriegswaffen streng reglementiert, den Bundestag umfassend informiert und eine wirksame Rüstungsexportkontrolle durch das Parlament ermöglicht. Ein aufschiebendes Veto des Bundestages sehe ich nicht als zielführend an, weil der Bundestag damit seine Kontrollfunktion selbst untergraben und die Exportentscheidung nicht mehr vollständig bei der Exekutive verbleiben würde. Er würde vom Kon¬trolleur zum Komplizen. Damit wäre die Verantwortung für solche Exporte nicht mehr eindeutig der Exekutive zuzurechnen.
Werner Winkler: Auch diese Frage würde ich lieber in einem Volksentscheid klären, der dann für die nächsten 7-10 Jahre gilt, als ihn in einer eher sinnlosen Parteienkonfrontation zu zerreiben. Denn gegen jede parteipolitisch getroffene Entscheidung, die einen kleinen Machtvorteil brächte, könnte eine neue Regierung wieder angehen; eine vom Souverän direkt bestimmte Vorgabe wäre hier vermutlich wesentlich haltbarer, nach außen und gegenüber der interessierten Industrie besser vertretbar und in Anbetracht der historischen Erfahrungen auch angemessen.
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