Der Gazakrieg und das Scheitern der Friedensgespräche über die Zwei-Staaten-Regelung – wie weiter in der deutschen Nahostpolitik?

Antrag der BAG Frieden & Internationales zur BDK in Hamburg (21. -23.11.2014) vom 28.09.2014 Das Ende der erfolglosen israelisch-palästinensischen Verhandlungen und der dritte Gazakrieg in nur sechs Jahren erfüllen uns mit großer Sorge. Durch die Entführung und Ermordung dreier israelischer Religionsschüler in der Westbanksiedlung Gush Etzion durch Palästinenser...

28.09.14 –

Antrag der BAG Frieden & Internationales zur BDK in Hamburg (21. -23.11.2014) vom 28.09.2014

Das Ende der erfolglosen israelisch-palästinensischen Verhandlungen und der dritte Gazakrieg in nur sechs Jahren erfüllen uns mit großer Sorge. Durch die Entführung und Ermordung dreier israelischer Religionsschüler in der Westbanksiedlung Gush Etzion durch Palästinenser, das gewaltsame Vorgehen der israelischen Sicherheitskräfte gegen ZivilistInnen und hunderte Verhaftungen von Hamas-SympathisantInnen in der Westbank, die Verbrennung eines palästinensischen Jugendlichen durch Israelis und den folgenden wechselseitigen Beschuss von militanten Gruppen im Gazastreifen und der israelischen Armee wurde eine neue Phase der gewaltsamen Eskalation ausgelöst.

Die Bilanz der Kämpfe ist erschreckend. Über 2100 Tote auf palästinensischer Seite, davon 70-80% ZivilistInnen, über 70 Tote auf israelischer Seite, darunter sechs Zivilisten. Über 10.000 Menschen wurden im Gazastreifen verletzt, eine halbe Million Menschen wurde intern vertrieben, über 200.000 halten sich noch immer in UNRWA-Schulen auf und haben ihr Obdach verloren; Schulen, Krankenhäuser, das einzige Elektrizitätswerk und große Teile der öffentlichen Infrastruktur wurden komplett zerstört. Die unverhältnismäßig hohe Zahl ziviler Opfer der israelischen Militäroffensive ist inakzeptabel und nicht von Israels legitimem Recht auf Selbstverteidigung gedeckt. Obwohl die Zahl der getöteten ZivilistInnen auf israelischer Seite geringer ausfällt, ist der traumatisierende Effekt, den  der Beschuss aus Gaza in Israel auslöst, gravierend. Der unterschiedslose Beschuss von  Wohngebieten durch beide Seiten ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.

Der Gazakrieg hat seinen Widerhall auch in den Staaten der EU gehabt. Dabei ist unter anderem Antisemitismus verbal und in tätlichen Angriffen in einem erschreckenden Ausmaß zum Ausdruck gekommen. Das ist inakzeptabel, und dem stellen wir uns mit Vehemenz entgegen. Berechtigte Kritik an konkreter Politik der Konfliktparteien darf nicht als Vorwand für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit missbraucht werden.

Beide Seiten, die israelische Regierung und die den Gazastreifen beherrschende Hamas, tragen Verantwortung für die Eskalation. Dieser jüngste Krieg hat dazu beigetragen, dass die kompromissloseren Kräfte auf beiden Seiten stark an Zulauf gewonnen haben. Die Hamas hat in jüngsten Meinungsumfragen deutlich zugelegt, insbesondere in der Westbank. Das gesellschaftliche Klima in Israel ist vergiftet, friedensorientierte Kräfte werden bedroht und beschimpft, und antidemokratische Tendenzen nehmen besorgniserregend zu. Die Stimmen auf beiden Seiten, die in Frage stellen, ob angesichts der geschaffenen Fakten eine Zwei-Staaten-Regelung überhaupt noch realisierbar ist, sind inzwischen im Mainstream angekommen.

Tatsächlich entsteht vor Ort durch die Dauerhaftigkeit der israelischen Besatzung seit 1967 und den schleichenden Zerfall der einst als Grundstein des palästinensischen Staates aufgebauten palästinensischen Autonomiebehörde eine Art Einstaatenrealität, in der dauerhaft den unter Besatzung und Militärrecht stehenden PalästinenserInnen ihre Rechte verwehrt bleiben. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine Zwei-Staaten-Regelung die einzige Form ist, wie die in diesem Konflikt gegeneinander stehenden Ansprüche auf dem Boden des internationalen Rechts geregelt werden können. Wir bekräftigen daher den BDK-Beschluss in Freiburg vom November 2010 (Grundlinien Grüner Nahostpolitik – Für einen dauerhaften und gerechten Frieden zwischen Israel und Palästina). Angesichts des Scheiterns aller bisherigen Verhandlungsbemühungen und der erneuten gewaltsamen Eskalation im Gazastreifen ist allerdings ein Überdenken der bisherigen Politik, die nichts zur Umsetzung der Zwei-Staaten-Perspektive beitragen konnte, dringend notwendig. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels dürfen dabei nicht in Frage gestellt werden. Auch das Existenzrecht und die Sicherheit Palästinas dürfen dabei nicht in Frage gestellt werden. Sie  stehen einander nicht entgegen, sondern bedingen einander.

Ein unabhängiger und lebensfähiger palästinensischer Staat hat unter anderem folgende Voraussetzungen, denen die gegenwärtige israelische Politik entgegensteht:

  • Das Jordantal ist wirtschaftliches Kernstück eines lebensfähigen palästinensischen Staates. Die von der israelischen Regierung vorgebrachten Sicherheitsargumente zur dauerhaften Kontrolle über das Jordantal zielen dagegen auf eine de facto-Annexion ab. Jegliche von den USA vorgelegten Kompromisslösungen, die Israels Sicherheit garantieren sollen, darunter auch die gemeinsame Kontrolle der Grenzen, hat die israelische Regierung bisher abgelehnt.
  • Die heutigen sogenannten C-Gebiete, die 62% der Westbank umfassen und in denen die Mehrzahl der 550.000 israelischen SiedlerInnen lebt, müssen Teil des palästinensischen Staates sein. Immer mehr Mitglieder der israelischen Regierung bzw. der sie tragenden Parteien fordern hingegen inzwischen eine Annexion der C-Gebiete an Israel, und das Leben der dortigen palästinensischen Bevölkerung wird durch Hauszerstörungen und die Verweigerung von Baugenehmigungen zunehmend unmöglich gemacht.
  • Ost-Jerusalem als Hauptstadt des palästinensischen Staates. Seine Annexion durch Israel ist nichtig und wird von keinem anderen Staat der Welt anerkannt. Die israelische Regierung verweigert eine Regelung, die beiden Staaten ermöglicht, in Jerusalem ihre Hauptstadt zu haben. 
  • Einheit der völkerrechtlich palästinensischen Gebiete Gazastreifen und Westbank einschließlich Ost-Jerusalems. Die gegenwärtige israelische Politik zielt hingegen auf eine Trennung dieser Gebiete ab.
  • Eine gerechte Teilung natürlicher Ressourcen ist die Basis menschenwürdigen Lebens und Wirtschaftens für alle Menschen in der Region. Bisher verweigert die israelische Regierung eine Neuaushandlung über die Teilung von Rohstoffen aus dem Toten Meer und der Wasserressourcen in der Westbank.


Den schwindenden Chancen für die Verwirklichung einer Zwei-Staaten-Regelung muss dringend aktiv etwas entgegengesetzt werden. Dabei geht es um positive und negative Anreize. Es reicht schon lange nicht mehr aus, die israelische Siedlungspolitik nur zu verurteilen. Die EU und die Bundesregierung müssen gegenüber der israelischen Regierung deutlich machen, dass sie eine Fortsetzung der Siedlungspolitik sowie eine Politik der faktischen Annexion der Westbank und anhaltenden Kontrolle über Ost-Jerusalem sowie der dauerhaften Verweigerung der Menschen- und Bürgerrechte der palästinensischen Bevölkerung weder direkt noch indirekt zu unterstützen bereit sind. Wenn sie zu Recht die bedingungslose Unterstützung für das Existenzrecht Israels hervorheben, muss klar sein, dass diese sich auf den Staat Israel in den Grenzen von 1967 bezieht. Die EU und die Bundesregierung müssen sowohl bei konstruktiven Schritten in Richtung Frieden weitreichende Unterstützung in Aussicht stellen als auch auf völkerrechtswidrige Politik und für den Friedensprozess kontraproduktive Schritte negative Konsequenzen folgen lassen. Die Kombination des breiten Unterstützungspakets, das die EU im Dezember 2013 den Konfliktparteien im Fall einer Friedensregelung angeboten hat, mit den Richtlinien zum Ausschluss der Siedlungen von EU-Fördermitteln und der Diskussion über den Umgang mit Siedlungsprodukten war ein erster richtiger Schritt in diese Richtung.

Zwei Jahrzehnte gescheiterter Verhandlungen zeigen auf, dass Vermittlungen in dem bisherigen Rahmen nicht erfolgreich sein werden. Es ist Zeit, dass die EU eine mehr als nur flankierende Rolle im Vermittlungsprozess einnimmt. Das Nahostquartett als multilaterales Forum muss aus seiner überwiegend reaktiven Rolle erwachen und endlich dafür genutzt werden, aktiv gemeinsame Politikvorschläge aller vier Akteure zu entwickeln. 

Wir fordern die Bundesregierung und die Europäische Union auf,

  • eine aktivere Rolle in den Bemühungen um eine Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts einzunehmen und die Grundsätze der Europäischen Union, die u.a. in einem Sicherheitsrats-Resolutionsentwurf festgehalten wurden, mit konkreten Maßnahmen zu begleiten;
  • die angebotene Unterstützung zur Umsetzung einer Friedensregelung weiter zu konkretisieren, insbesondere eine substantielle Beteiligung an den zu erwartenden Kosten in Aussicht zu stellen, und konkrete positive Anreize für konstruktive Schritte im Friedensprozess zu setzen;
  • im Zusammenwirken mit den ständigen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates und ggf. weiteren Akteuren dafür Sorge zu tragen, dass den Konfliktparteien für den Fall einer Friedensregelung umfangreiche und belastbare Sicherheitsgarantien in Aussicht gestellt werden;
  • den palästinensischen Versöhnungsprozess mit konkreten Maßnahmen zu unterstützen;
  • sich vor Ort aktiv diplomatisch bei allen Konfliktparteien für eine dauerhafte Waffenruhe und einen politischen Prozess zwischen Israel und der palästinensischen Einheitsregierung einzusetzen. Die nun begonnenen informellen Gespräche sollten hierfür als ein erster wichtiger Schritt genutzt und unterstützt werden; 
  • die von Deutschland, Frankreich und Großbritannien angebotene Unterstützung für Grenzkontrollen voranzutreiben und sich gegenüber Israel und Ägypten mit Nachdruck unter Berücksichtigung von Israels legitimen Sicherheitsinteressen für eine Aufhebung der illegalen Gaza-Blockade einzusetzen und eine auf dem 2005 geschlossenen „Agreement on Movement and Access“ beruhende Regelung dafür umzusetzen;
  • die Bemühungen einer physischen Verbindung zwischen den palästinensischen Gebieten diplomatisch und materiell zu unterstützen;
  • die vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzte Kommission bei der unparteiischen und unvoreingenommenen Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen im Gazakrieg auf beiden Seiten zu unterstützen, die uneingeschränkte Mitwirkung der Kriegsparteien dafür einzufordern und sich gegebenenfalls dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn nötig vor dem Internationalen Strafgerichtshof; dies beinhaltet auch ggf. notwendige rechtliche Schritte auf europäischer Ebene;
  • den von Präsident Abbas ins Spiel gebrachten Ansatz eines Zeitplans zur Beendigung der Besatzung zu unterstützen, Palästina als Staat anzuerkennen sowie etwaige Anträge zur Aufnahme in die Vereinten Nationen und zum Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen; 
  • sich für baldige Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in ganz Palästina einzusetzen und die palästinensischen Gruppierungen bei der Herausbildung von Rechtstaatlichkeit, eines staatlichen Gewaltmonopols und einer korruptionsfreien Verwaltung zu unterstützen;
  • sich aktiv gegenüber der israelischen Regierung für ein Ende der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik einzusetzen; 
  • Richtlinien zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten, die in die EU eingeführt werden, vorzulegen und umzusetzen und ein generelles Importverbot für Siedlungsprodukte zu prüfen; 
  • die Resolution 25/28 des VN-Menschenrechtsrats zu den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten, insbesondere zu Hinweisen an Unternehmen über Rechtsverletzungen durch die Siedlungspolitik, umzusetzen und den bereits vorliegenden Entwurf für entsprechende EU-Richtlinien für alle Mitgliedstaaten verbindlich umzusetzen; 
  • die Empfehlungen des EU Heads of Mission Jerusalem Report 2012 zur Siedlungspolitik umzusetzen, insbesondere Finanztransaktionen zu unterbinden, die Siedlungsaktivitäten unterstützen, und die Möglichkeit eines Einreiseverbotes für bekanntermaßen gewalttätige SiedlerInnen zu prüfen;
  • die militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel, die für eine Fortsetzung der gegenwärtigen Politik der israelischen Regierung und eine Aufrechterhaltung der Besatzung geeignet ist, auf den Prüfstand zu stellen;
  • und sich für die Verabschiedung einer neuen Resolution des VN-Sicherheitsrates zur Regelung des israelisch-palästinensischen Konfliktes und beim VN-Generalsekretär für die Einberufung eines Gipfeltreffens einzusetzen.

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