Beschluss BAG Frieden zur anstehenden Mandatsverlängerung ISAF

Beschluss der BAG Frieden vom 23.01.2011 Wir haben klare Kriterien an ein Mandat für eine Beteiligung an der International Security Assistance Force (ISAF). Das Mandat muss einen langfristigen zivilen Friedensplan und einen militärischen Abzugsplan enthalten.

23.01.11 –

Beschluss der BAG Frieden vom 23.01.2011

Wir haben klare Kriterien an ein Mandat für eine Beteiligung an der International Security Assistance Force (ISAF).

Das Mandat muss einen langfristigen zivilen Friedensplan und einen militärischen Abzugsplan enthalten.

Der Abzug muss 2011 beginnen und es  müssen positive und negative Abzugskriterien entwickelt und umgesetzt werden, mit dem Ziel eines souveränen afghanischen Staates, der eigenständig nach Innen und Außen für seine Sicherheit sorgen kann. Wir streben an, dieses Ziel in Abstimmung mit der afghanischen Regierung bis 2014 zu erreichen.

Die Bundeswehr darf keine Unterstützung für gezielte Tötungen und offensive Aufstandsbekämpfung leisten. Das gilt für Afghanistan genauso wie für Pakistan.  Die Bundesregierung muss sich für Deeskalation und Waffenstillstände einsetzen, um den Krieg so schnell wie möglich zu beenden.

Das Mandat muss mit einer effektiven zivilen Hilfe einhergehen und dem Schutz und dem Leben der afghanischen Bevölkerung absolute Priorität einräumen.

Da diese Bedingungen im vorliegenden Mandat der Bundesregierung nicht erfüllt sind, empfehlen wir der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dem vorliegenden Mandat nicht zuzustimmen.

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