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22.09.24 –
Aufgrund der Bedrohungslage durch die russische Aggression und weitere geopolitische Verschiebungen müssen daher Maßnahmen zur Aufstockung des Personalbestandes der Bundeswehr schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Zuballerst gilt es, die Bundeswehr durch bessere Versorgung und Ausstattung zu einer attraktiveren Arbeitsgeberin zu machen.
Dabei muss die Freiwilligkeit bei der Erreichung der Mindestpersonalstärke im Vordergrund stehen. Zahlreiche, insbesondere junge, Menschen sind zu einem Dienst bei der Bundeswehr bereit, werden aber gegenwärtig oft durch einen lückenhaften Rekrutierungsprozess und eine ungenügende Ausgestaltung des freiwilligen Wehrdienstes abgeschreckt. Hier müssen die Verwaltungsprozesse agiler gestaltet werden und der Sinn des Dienstes auch in der politischen Kommunikation mit Blick auf die Landes- und Bündnisverteidigung stärker in den Vordergrund gerückt werden. Durch eine stärkere Heranführung junger Menschen an die Bundeswehr wird es möglich sein, die Laufbahnmöglichkeiten attraktiver zu gestalten und personelle Bedarfe zu decken.
Um die für die Auftragserfüllung nach heutigem Stand mindestens notwendige Zahl von gut 200.000 aktiven Soldat*innen und 200.000 einsatzfähigen Reservist*innen zu erreichen, müssen die Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau zügig gesteigert werden. Flankierend zum freiwilligen Wehrdienst müssen Dienstalternativen entwickelt werden. Diese sollten jungen Menschen umfangreiches Engagement für Sicherheit und Zusammenhalt in der Gesellschaft ermöglichen, z.B. im Rettungsdienst, in der Feuerwehr, im Zivilschutz oder im sozialen Bereich. Für die Erhöhung der Personalstärke, insbesondere für den Ernstfall, müssen jetzt die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und mit Ressourcen hinterlegt werden.
Für den Ausbau der Reserve und des aktiven Dienstes sind auch unkonventionelle Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie die Reaktivierung von Ausbilder*innen aus dem Ruhestand oder eine improvisierte Unterbringung von freiwilligen Wehrdienstleistenden.
Der Dienst in der Bundeswehr und ihrer Reserve muss auch auf Dauer attraktiv sein. Hierzu ist beispielsweise die Zahlung eines Grundsoldes bzw. die Gewährung von Steuervorteilen an einsatzfähige Reservist*innen abzuwägen, die Möglichkeit der Anerkennung von Dienstzeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Ausbildung und Studium zu evaluieren, insbesondere aber die Regelmäßigkeit und Qualität von Übungsangeboten für die Reserve sicherzustellen.
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