12.10.25 –
Wir fordern die Stärkung der internationalen Bemühungen um die Freilassung ukrainischer Zivilpersonen aus der Gefangenschaft der Russischen Föderation. In Friedensgesprächen werden territoriale Kompromisse und „Gebietstausch“ diskutiert. Dabei droht das Schicksal tausender Zivilgefangener in russländischem Gewahrsam in Vergessenheit zu geraten.
Am 17. September 2025 hat die Staatsduma einstimmig den Austritt Russlands aus der europäischen Anti-Folter-Konvention beschlossen. Damit entzieht sich Russland bewusst der internationalen Kontrolle seiner Haftanstalten. Diese Entscheidung unterstreicht die Dringlichkeit, die Lage der tausenden zivilen ukrainischen Gefangenen in russländischer Haft mit allen politischen und diplomatischen Mitteln auf die internationale Agenda zu setzen.
Russland setzt systematisch Repression, Folter und Mord ein, um Widerstand in der Bevölkerung zu brechen und die Menschen nach stalinistischen Methoden zu russifizieren. Nach Angaben der ukrainischen Ombudsperson wurden bis Mai 2025 fast 16.000 Zivilpersonen identifiziert, die sich in Gefangenschaft der Russischen Föderation befinden oder befanden; rund 1.800 sind weiterhin in russländischen Haftanstalten. Das Europäische Parlament spricht von über 70.000 Vermissten, deren Schicksal unklar ist.
Überlebende berichten von überfüllten Zellen, Schlafentzug, Hunger, Entzug von medizinischer Versorgung, Schlägen, Elektroschocks, sexualisierter Gewalt und Scheinexekutionen. Familien erhalten keine Informationen über den Aufenthaltsort oder Gesundheitszustand ihrer Angehörigen. Internationalen Organisationen wird der Zugang zu Gefängnissen verweigert.
Jeder Verdacht auf Loyalität zur Ukraine wird unter dem Vorwand von Spionage, Hochverrat, Terrorismus und die Diskreditierung der russischen Streitkräfte zur Anklage gebracht und die Gerichte in den besetzten Gebieten, die zu einem großen Teil mit Richtern besetzt sind, die aus der Russischen Föderation abgeordnet wurden, verurteilen Zivilpersonen zu drakonischen Strafen von bis zu 25 Jahren und zu horrenden Geldstrafen.
Diese Politik zielt darauf ab, ukrainische Gefangene dem Schutz des Völkerrechts zu entziehen. Langanhaltende Inhaftierungen unter vollständiger Isolation von der Außenwelt erfüllen den Tatbestand unmenschlicher und erniedrigender Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN- Antifolterkonvention.
Ein besonders erschütterndes Beispiel ist das Schicksal der ukrainischen Journalistin Viktoria Roshchyna. Im August 2023 wurde sie während einer Recherchereise in den von Russland besetzten Gebieten verschleppt. Monate später bestätigten Behörden der Russischen Föderation ihre Inhaftierung, hielten sie jedoch ohne Kontakt zur Außenwelt fest. Sie starb im September 2023 in Gefangenschaft und ihr Leichnam wurde erst im Februar 2025 an die Ukraine übergeben. Forensische Untersuchungen belegten Spuren schwerster Misshandlungen und Folter. Roshchynas Tod macht deutlich, wie gezielt Russland Zivilpersonen – darunter auch Journalist*innen – ins Visier nimmt, um jede unabhängige Berichterstattung zu unterdrücken und die Opfer dem Schutz internationalen Rechts zu entziehen.
Personen, die sich in den okkupierten Gebieten der Russifizierung widersetzen, werden dabei in Medien und durch Sicherheitsorgane der Russischen Föderation häufig mit Verweis auf angebliche „psychische Erkrankungen“ diffamiert. Exemplarisch steht hierfür der Fall von Kostiantyn Zinovkin, der nach Protesten verschleppt, durch Folter zu einem „Geständnis“ gezwungen und nach Rostow am Don überführt wurde. Seine Ehefrau setzt sich in Deutschland für ihn ein – sein Schicksal steht stellvertretend für viele andere.
Diese Praxis der Zwangspsychiatrisierung knüpft an sowjetische Methoden an und erfüllt nach Einschätzung der UN und internationaler Menschenrechtsorganisationen den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem verstoßen diese Repressionen gegen internationales Recht, darunter die Genfer Konventionen von 1949, die Zusatzprotokolle von 1977 und die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Deutschland und seine Partnerstaaten müssen darauf drängen, dass diese Rechte eingehalten werden.
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf,
Ergänzende Maßnahmen
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